Für den G 9-Schulversuch liegen dem Kultusministerium fristgerechte Anträge von 45 Schulträgern für 51 Schulen vor. Davon sind 28 vier- und mehrzügig, 28 dreizügig, vier zweizügig und eine einzügig. Die endgültige Auswahl und Bekanntgabe der 22 Versuchsschulen, die zum Schuljahr 2012/13 starten, erfolgt rechtzeitig vor dem Anmeldetermin an den weiterführenden Schulen, dem 28. und 29. März. Die Antragsfrist für die zweite Tranche mit weiteren 22 Versuchsschulen endet am 1. Dezember.

 Das Ministerium wird die jetzigen Anträge nach folgenden Kriterien bewerten:

 

a. Äußere Kriterien


  • Beschluss des Ministerrats vom 10. Januar 2012: Die Versuchsschulen sind in der Regel vier- und mehrzügig; kleinere Schulen müssen in der Regel komplett auf G 9 umstellen. Das Kultusministerium prüft jeden Einzelfall.

  • Ausgewogene regionale Verteilung der Versuchsschulen.

  • Gute Erreichbarkeit der Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

  • Gesamtschau des regionalen und kommunalen Bildungsangebots.



 

b. Innere Kriterien


  • Qualität des pädagogischen Konzepts der Schule.

  • Varianz der an den Versuchsschulen zu erprobenden Modelle. Inhaltliche Grundlage des neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium ist wie im achtjährigen Bildungsgang der Bildungsplan 2004. Mögliche Modelle sind entweder eine Dehnung der Bildungsstandards für die Klassenstufen 6, 8 und 10 über den gesamten Bildungsgang der Klassen 5 bis 11, also eine durchgängige Entschleunigung, oder eine Dehnung der Standards 8 und 10 auf die Klassenstufen 7 bis 11, also eine Entlastung der Mittelstufe. Weitere Varianten sind nach Prüfung durch das Kultusministerium möglich.

 

Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 06.03.2012

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Schüler zu Gast auf Waldbühne 1 2023
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